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Entsprechend Haus Nr. 6 ausgeführtes Fachwerkwohnhaus, im Sockelgeschoss ein Ladeneinbau aus jüngerer Zeit. Kräftige Hölzer, die Fenster mit Holzrahmungen. Nach Norden ein modernes Wohnhaus unmittelbar angebunden. Dieses einfache Tagelöhnerhaus könnte etwas älter als Haus Nr. 6 sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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