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Die mittelalterliche Stadt ist bis heute innerhalb der Mauern in der Struktur der Parzellen und Gassen erhalten. Auf der Spitze des Schloßberges liegt die Burg, die die Stadt beherrscht, welche sich in südwestlicher Richtung bis in die Nidderebene erstreckt. Die in ihren Bering eingeschlossene Stadt ist im Bereich des Doppelgrabens, dessen Profil an manchen Stellen zu erkennen ist, und am nördlichen Hang des Schloßberges völlig frei von moderner Bebauung, so daß die bei Merian dargestellte Situation des 17. Jhs. noch heute ziemlich deutlich ablesbar ist. Die Altstadt und die sie umziehenden Grüngürtel bzw. Nidderauen sind eine geschlossene Gesamtanlage.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |