Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Hofanlage aus der Zeit um 1800, bestehend aus dem giebelständig zur Straße angeordneten Wohnhaus und einer entsprechend ausgerichteten, gegenüber liegenden Scheune. Das Wohnhaus über verputztem Feldsteinsockel, eingeschossig in konstruktivem Fachwerk aus dünnen Hölzern; Satteldach mit einer zum Hof weit überkragenden Traufe.
Die Scheune in Teilen erneuert, weitgehend in Granitmauerwerk errichtet, Fachwerkgiebel. Das Anwesen für den Ort von bau- und wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |