Ober-Laudenbacher Straße 26, Lehrerwohnhaus
Ober-Laudenbacher Straße 26, Lehrerwohnhaus
Lade Kartenmaterial...
Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Ober-Laudenbach
  • Ober-Laudenbacher Straße 26
  • Ober-Laudenbacher Straße 26A
Alte Schule/Lehrerwohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 61/7, 61/8

Interessante Gebäudegruppe von Schule und Lehrerwohnhaus in erhöhter Lage im Ortsmittelpunkt, erbaut 1904/05 durch das Großherzogliche Kreisbauamt. Erstes Schulgebäude in Ober-Laudenbach, vorher waren Schüler und Lehrer in einem angekauften Wohnhaus untergebracht.

Das Lehrerwohnhaus erhebt sich giebelständig über einer hohen Stützmauer, es ist eingeschossig mit hohem Mansarddach, an der Ostseite stößt ein zweigeschossiger, schmaler Flügel mit Satteldach vor. Bis auf den Granitsockel ist das Gebäude völlig verschindelt, die kleinteilig versprossten Fenster sind mit Klappläden versehen. Im Dach befindet sich westlich ein Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel, im straßenseitigen Giebel wie im Giebel des Flügels sitzt jeweils ein liegendes Ovalfenster. In seiner architektonischen Ausformung ist das Wohnhaus deutlich an der zeitgemäßen Landhausarchitektur orientiert, formale Beziehungen zum gleichzeitig erbauten Schulhaus im benachbarten Erbach sind unverkennbar.

Dagegen setzt sich der dahinter platzierte Schulbau in geradezu klassizistischer Strenge und Klarheit deutlich ab: zweigeschossig mit Walmdach, vierachsig mit regelmäßigen, hohen Fensteröffnungen, auf dem Dach ein Glockentürmchen mit Haube, entsprechend der Erbacher Schule. Die Fassaden sind unbehandelt, sie zeigen ungeschminckt den grauen Granit, unterbrochen vom Rot der Sandsteingewände. Die beiden gegensätzlichen Gebäude sind durch einen überdachten Gang miteinander verbunden. Östlich sind niedrige Nebengebäude plaziert, ein Toilettengebäude sowie ein jüngerer Garagenbau.

Die Gebäudegruppe ist von besonderer ortsgeschichtlicher Bedeutung, ihr ist aber auch ein besonderer bauhistorischer und künstlerischer Wert zu eigen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.