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Giebelständiges, unmittelbar an die Straße grenzendes Wohnhaus in beherrschender Lage. Hoher Sandsteinsockel mit rundbogig schließendem Portal und seitlichem Rundbogenfenster, über dem das Gelände ausgleichenden Sockel ein Vollgeschoss mit abschließendem, hohem Mansarddach. Der Giebel zeigt konstruktives Fachwerk, die westliche Hauskante ist in einem Rundbau aufgelöst. Der westlich gelegene Eingang im Erdgeschoss ist über eine aufwändige Treppenanlage zu erreichen. Das Haus soll als Pfarrhaus gedient haben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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