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Giebelständiges, unmittelbar an die Straße grenzendes Fachwerkwohnhaus. Eingeschossig mit Satteldach, straßenseitig bereits massiv erneuert. Hofseitig einläufige Sandsteintreppenanlage zur Überwindung der Sockelhöhe. Das Fachwerk mit seinen kräftigen, gekrümmten Streben lässt eine Entstehungszeit im 18. Jh. vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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