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Vollständig erhaltene, dreiseitige Fachwerkhofreite gegenüber der Einmündung des Schannenbacher Weges. Das Wohnhaus über hohem Feldsteinsockel, giebelständig in konstruktivem Fachwerk mit Satteldach; in dem gegenüberliegenden Wirtschaftsgebäude war wohl schon in der ersten Hälfte des 19. Jhs. eine Schmiede untergebracht. Das Gebäude ebenfalls giebelständig zur Straße, große Teile massiv aufgeführt. Den hinteren Hofabschluss bildet die Scheune. Die in ihrer Geschlossenheit für Ober-Laudenbach einzigartigen Hofanlage soll in den Jahren 1825/26 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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