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Grenzsteinreihe entlang der badischen Grenze, fast noch vollständig erhalten. Es handelt sich um einfache Sandsteinblöcke, die auf ihren Breitseiten die Initialen GB (Großherzogtum Baden) und GH (Großherzogtum Hessen) tragen. Außerdem sind die Steine nummeriert und zeigen auf der Oberseite eine Weisung. An der Grenze Ober-Laudenbach, Unter-Laudenbach, Hemsbach befindet sich ein Dreimärker mit entsprechender Beschriftung. Die in kurzen Abständen folgenden Grenzsteine wurden in der ersten Hälfte des 19. Jhs. gesetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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