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Geschlossene Hofanlage am westlichen Ortsende. Das traufständige Wohnhaus zweigeschossig mit Satteldach, Erdgeschoss massiv, Obergeschoss konstruktives Fachwerk. Westlicher Giebel verschindelt. Im Sturz des hofseitigen Eingangs Jahreszahl 1865, zum gewölbten Keller rundbogiger Eingang mit alter, zweiflügeliger Tür. Die Wirtschaftsgebäude stark erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |