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Zentral im alten Ortskern gelegenes Mühlenanwesen, bestehend aus dem Wohn- und Mühlengebäude sowie einer den Hof nach Nordosten abschließenden, großen Scheune. Das Wohnhaus zweigeschossig in Fachwerk errichtet, mit Krüppelwalmdach. Völlig mit Platten verkleidet, teilweise baulich verändert. Die Scheune ebenfalls in Fachwerk, mit Satteldach und Verbretterung in den Giebelbereichen. 1768 wurde das Anwesen als "neu wieder erbaute" Mühle erstmals erwähnt, die Stillegung erfolgte 1953. Die Mühlenausstattung ist nicht mehr erhalten.
Das den Ortsmittelpunkt akzentuierende Mühlenanwesen ist für Wald-Erlenbach von großer geschichtlicher Relevanz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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