Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges Wohnhaus hinter dem sog. Sickinger Hof. Zweigeschossig mit Satteldach, das Erdgeschoss massiv, das Obergeschoss mit einem kräftigen Fachwerk aus der ersten Hälfte des 18. Jhs. Im Erdgeschoss neben jüngeren Fensteröffnungen schönes dreiteiliges Fenster mit Renaissanceornamentik; im Sturz die Jahreszahl 1603 sowie die Initialen IH. Das Fachwerk giebelseitig reich gestaltet mit gekreuzten Rauten, geschweiften Streben mit Nasen und Andreaskreuzen. Geschossüberstand, nur die Giebelschwelle mit mehrfacher Profilierung. Im Dach Schleppgaupen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |