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Dreiseitige Hofanlage am nördlichen Ende des Ortes. Das traufständige Wohnhaus Nr. 43 zweigeschossig mit Satteldach, Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss mit einem interessanten Fachwerk, welches gebogene Streben, hofseitig Andreaskreuze in zwei Brüstungsgefachen aufweist. Hier auch ein kleines Paarfenster mit hölzernen Bögen sowie eine weit vorspringende Traufe. Beide Merkmale verweisen auf eine frühe Entstehungszeit des Hauses (17. Jh.). Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude (Nr. 41) wohl jünger und so stark für Wohnzwecke umgenutzt und modernisiert, dass sie ihren Denkmalwert verloren haben. Ursprünglich jeweils mit Bruchsteinsockel bzw. -erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss bzw. -giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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