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Traufständiges Fachwerkdoppelwohnhaus, zweigeschossig über hohem Sockel, Satteldach. Fachwerk konstruktiv, leichter Geschossüberstand und kräftig ausgeprägte Schwellen. Rähm-Zone mit gerundeten Füllhölzern. Im Sockel rundbogiger Kellereingang mit einem Schlussstein, der die Jahreszahl 1839 und die Initialen NB zeigt. Die Teilung des Hauses erfolgte bei einer Vererbung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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