Friedhof, Grabstickel
Friedhof
Igelsbachstraße 5, Friedhof, [4] und [5]
Igelsbachstraße 5, Friedhof, [3]
Friedhof
Friedhofsmauer
Friedhof, Eingangstor
Igelsbachstraße 5, Friedhof, [1] und [2]
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Igelsbach
  • Igelsbachstraße 5
Friedhof
Flur: 1
Flurstück: 38/5

Östlich von Mittershausen, beim Kappesacker auf Igelsbacher Gemarkung gelegener Friedhof, 1897 angelegt. Das Gelände ist auf drei Seiten von einer ca. 1,50 Meter hohen Feldsteinmauer umgeben, die eine Abdeckung aus Biberschwanzziegel trägt. Nordwestlich das zweiflügelige Eisentor zwischen Granitpfosten mit zinnenartiger Bekrönung und der Jahreszahl 1897. Auf dem Friedhof fast nur jüngere Grabmäler, darunter fünf Grabstickel von Personen des evangelisch-reformierten Glaubens: Es handelt sich jeweils um schlichte, weiß gefasste Holzbretter, versehen mit einer Giebelverdachung, die eine geschnitzte Ornamentik trägt. Auf dem Brett Namen und Todesjahr, im oberen Bereich, einheitlich gestaltet, eine stilisierte, dreiblütige Blume in einem Topf. Die Tradition dieser Stickel wird vereinzelt noch fortgeführt.

Aufgereiht an der südwestlichen Friedhofsmauer fünf alte Grabmäler:

1. Grabmal für Familie Vetter, errichtet 1904. Schwarzer, polierter Granitblock mit klassizistischem Akroterienabschluss.

2. Grabmal für Michael Höfle, ein gelber Sandsteinblock mit zentraler, schwarzer Inschriftplatte, rahmenden Säulen, Feston und reich geschmücktem Satteldachgiebel, geschaffen um 1904.

3. Grabmal für Familie Bechtel, errichtet 1909; polierte Granitplatte mit rahmenden Rundstützen und Akroterienabschluss.

4. Grabmal Familie Wolf: schlichter, polierter Granitblock mit den Namen der Verstorbenen innerhalb rundbogig geschlossener Felder, als Abschluss ein Granitkreuz.

5. Grabmal Familie Gehron, errichtet wohl 1925/26: ein schwarzes Granitgrabmal mit betontem Mittelteil und niedrigen Seitenteilen, außerdem zurückhaltende Ornamentik.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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