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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Unter-Hambach
  • In dem jungen Holz
Feldkreuz
Flur: 2
Flurstück: 237/1

Eines der drei Feldkreuze, die aus Teilen eines Kreuzweges zusammengesetzt wurden und heute in der Unter-Hambacher Flur verteilt stehen. Der Kreuzweg war 1799 für den benachbarten Hemsbacher Kreuzberg errichtet und 1808 nach Unter-Hambach verkauft worden. Dort stellte man die Stationen im Bereich der alten Wallfahrtskapelle (heute Standort der Pfarrkirche) auf. Im Zusammenhang mit dem Neubau des Pfarrhauses 1886/87 wurden sie wieder entfernt und in Teilen als Feldkreuze an den Segensstellen eines Bittprozessionsweges neu errichtet.

Sandsteinkreuz mit großem Korpus (vermutlich um 1900), am Stamm die Jahreszahl 1799, darunter die Stifterangabe "Adam Andes v. Heppenheim". Am Kreuzbalken rechts ebenfalls die Datierung 1799 und der Name "I Scheller". Das Kreuz ist von besonderer kirchengeschichtlicher Bedeutung.

Neben dem Kreuz historischer Grenzstein mit den Initialen H B und der Datierung 1748.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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