Amtsgasse 8, Auf- und Grundrisse
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
  • Amtsgasse 8
Haus Vock
Flur: 1
Flurstück: 521/1

Eines der ältesten Fachwerkwohnhäuser Heppenheims, vermutlich als Nachfolgebau eines romanischen Wohnturmes um 1480 entstanden.

Zweigeschossig mit verputztem Erdgeschoss, im steilen Satteldach ein in dieser Form in der Region wohl einzigartiges Zwerchhaus, das abgerundet nach vorne tritt. Das kräftige Fachwerk mit gebogenen Streben und Viertelkreis-Fußbändern, die sich im Zwerchhaus überschneiden. Die Brustriegel sind verblattet, die Geschosszonen von mehrfach profilierten Brettern verdeckt. Die räumliche Disposition im Inneren ist zweizonig, der steingewölbte Keller, der durch ein heute tiefer liegendes, rundbogiges Portal zugänglich ist, verläuft längs zum Haus und befindet sich auch unter dem nördlichen Schuppenanbau, der im Erdgeschoss massiv errichtet ist, im Obergeschoss schmuckloses Fachwerk zeigt und von einem hohen Satteldach überspannt wird. Über dem straßenseitigen Kellereingang befindet sich heute ein Vorbau, der zweigeschossig zurückgestuft in das Dach einschneidet. Nach einer Vermutung könnte das Haus für Wilhelm Jude vom Stein, einem der Burgmannen der Starkenburg, errichtet worden sein. Der repräsentative Fachwerkbau ist aus stadt- und baugeschichtlichen Gründen von besonderem Rang.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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