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Traufständiges, unmittelbar an das Haus Nr. 2 anschließendes Wohnhaus, wohl etwas später in die Zeit um 1800 zu datieren. Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss in bescheidenem, konstruktiven Fachwerk mit abgerundeten Füllhölzern der Schwelle. Das Satteldach in der gleichen Neigung wie Nr. 2, ebenfalls mit profilierter Traufzone, hier jedoch zwei Schleppgaupen. Südlich anschließend zweigeschossiges Nebengebäude mit Durchfahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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