Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweiseitige Hofanlage, das Wohnhaus als hinterer Abschluss des Hofes, die voluminöse Scheune rechtwinklig bis zur Straße reichend. Das Wohnhaus zweigeschossig mit Satteldach, das Erdgeschoss massiv erneuert, das Obergeschoss in Fachwerk, auffallend dünne Hölzer. Geschossschwelle leicht profiliert, Streben leicht geschweift, als Ziermotiv zwei Andreaskreuze in einer Fensterbrüstung. Vermutlich frühes 18. Jh. Moderner Anbau nach Osten, vor dem Haus Sandsteintrog. Fenster teilweise noch mit Bleisprossen. Die nach einem Brand veränderte Scheune teilweise massiv, teilweise in konstruktivem Fachwerk, Krüppelwalmdach, im nördlichen Abschnitt unterkellert. Im Sandsteinbogen des Kellereingangs Inschrift: "18 M.G.z.K.35", hier zweiteilige Holztür. Im Sturzbalken der Einfahrt die Inschrift: "Diesen Bau hat erbaut Matheus Guthier und dessen Ehfrau Margaretha im Jahr 1835". Die Hoffläche mit alter Sandsteinpflasterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |