Guldenklinger Hof 4, Wohnhaus
Guldenklinger Hof 4 , Wohnhaus
Kapelle des Guldenklinger Hofes
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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Kirschhausen
  • Guldenklinger Hof 4
  • Unterm Hof
Guldenklinger Hof
Flur: 10
Flurstück: 14/24, 14/3, 14/4, 53/33

Vierseitige Hofanlage in östlicher Richtung außerhalb des Ortes gelegen. Bereits 1682 im Besitz der Familie Guthier erwähnt standen 1829 im Bereich des heutigen Hofes mehrere Höfe. 1901 wurde das Wohnhaus neu errichtet, ein zweigeschossiger Fachwerkbau mit Kniestock und Satteldach. Die Hölzer sind konstruktiv angeordnet, die Brüstungen der Obergeschossfenster zeigen ein dekoratives Rautenmuster. Im Sockel rundbogiger Kellereingang mit alter Tür. Nach Süden ist ein älterer Fachwerkflügel des 19. Jhs. mit Satteldach und Aufschiebling angebunden. Über dem modernisierten Eingang Relieftafel Joseph mit Christuskind, geschaffen 1940/41 von Philipp August Müller im Auftrag der Besitzerin Eva Guthier. Im Besitz der Familie auch eine ca. 1 Meter große, barocke Wendelinus-Figur.Die Wirtschaftsgebäude als Mischkonstruktion ausgeführt, der Hof gepflastert, die Einfahrt mit einem kunstvoll geschmiedeten Tor mit Kreuzmotiv.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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