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Dreiseitige Hofanlage, das zweigeschossige Wohnhaus giebelständig zur Straße, mit Krüppelwalmdach und Fachwerkobergeschoss. Zwei leicht geschweifte Streben, nach einer jüngeren Inschrift von 1828. Gegenüber dem Wohnhaus eine ebenfalls giebelständige Scheune mit hohem Sockel, konstruktivem Fachwerk und Satteldach. Im Sockel kleine, rundbogige Öffnungen. Als hinterer Abschluss des Hofes kleineres Wirtschaftsgebäude, das 1854 als Ölmühle eingerichtet wurde. Hier im Türsturz die Inschrift: "Philipp Lulay 1832(?)". Die Mühle wurde 1950 stillgelegt, ist aber in Teilen noch betriebsfähig. Zur Straße Mauer mit modernem Tor zwischen Sandsteinpfosten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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