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Eingeschossiges Fachwerkwohnhaus über hohem Sockel, steiles Satteldach mit Aufschiebling. Die Schwellen mehrfach profiliert, interessante Fachwerkkonfiguration; Kopfwinkelhölzer mit eingeschnitzten Kreuzen, Brüstungsgefache mit Rautenornamentik, im Giebel Andreaskreuz. Rundbogiger Eingang, das Oberlicht mit barocken Balustern verstellt. Türblatt ebenfalls barock. Das Fachwerkgefüge lässt eine Entstehungszeit in der ersten Hälfte des 18. Jhs. vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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