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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Kirschhausen
  • Kirchstraße 8
Kath. Pfarrkirche St. Bartholomäus
Flur: 1
Flurstück: 67/63, 67/64

Die Kath. Pfarrkirche St. Bartholomäus wurde in den Jahren 1904/05 nach Plänen des Mainzer Kirchenbaumeisters Ludwig Becker errichtet. Dieser hatte bereits die Pläne der Heppenheimer Stadtpfarrkirche (Dom der Bergstraße) und der Unter-Hambacher Pfarrkirche geliefert. Finanziert wurde der Kirchenbau vor allem durch Sammlungen und Schenkungen, so beispielsweise bereits 1865 durch eine Stiftung des Benefiziaten Johannes Lulay.

Der in erhöhter Lage am Nordhang des Kirschhäuser Tales stehende, durch Strebepfeiler gestützte Sakralbau ist in Granitmauerwerk errichtet, Architekturglieder sind in rotem Sandstein gefertigt. Die Hauptmasse besteht aus einem hohem Mittelschiff mit Satteldach, einem niedrigen Seitenschiff mit Pultdach, einem halbrund schließenden Chor, einem hohen, im Grundriss quadratischen Turm mit vierseitigem Spitzhelm sowie kleineren Annexbauten. Der Chor weist hohe, rundbogig schließende Fenster auf, das Hauptschiff talseitig dreiteilige in der Mitte überhöhte Obergadenfenster, während das Seitenschiff durch breite Fünfpassfenster belichtet wird. Der Turm zeigt allseitig dreiteilige Schallarkaden, er ist von Kreuz und Wetterhahn bekrönt. Den Giebel ziert ein großes Sandsteinkreuz, das von zwei mächtigen Linden gerahmte Hauptportal weist einen kräftigen Rundstab auf.

Das Innere ist in fünf Joche mit Kreuzgratgewölben gegliedert, die Gurtbögen werden von dünnen Paarsäulen, die in halber Höhe enden, abgefangen. Zum Seitenschiff öffnet sich eine schwere Arkatur auf Pfeilern. Die kreuzrippengewölbte Apsis endet in einem 5/10-Schluss, die hier mit Wirteln versehenen Einfachsäulen ruhen auf einer flachen Dekorationsarchitektur mit Dreifachbögen. Östlich befindet sich eine Empore mit geschnitzter Brüstung.

Nach gründlichen Renovierungen in den Jahren 1950/51 und 1978/79 befinden sich noch zahlreiche neugotische Heiligenfiguren der Werkstatt Georg Busch aus Groß-Steinheim in der Kirche, die Figuren der Maria und des Johannes im Chor stammen aus der ursprünglichen Kreuzigungsgruppe des Hochaltars, die von Meister Klem aus Colmar geliefert wurden. Dieser hat auch den neugotischen Marienaltar im Seitenschiff geschaffen. Der Taufstein wurde 1907 nach Plänen von L. Becker von der Fa. Gebr. Menne gefertigt. Die figürliche und ornamentale Farbverglasung der Fenster stammt von Bernhard Kraus aus Mainz. Die Glocken im Turm wurden in den fünfziger Jahren gegossen, die alten mussten infolge der beiden Weltkriege abgegeben werden.

Der bedeutende Architekt des deutschen Späthistorismus, Ludwig Becker, hat im Gegensatz zur Hambacher Kirche für die Bartholomäuskirche den romanischen Baustil gewählt. Dem entspricht das Granitmaterial, welches das Gebäude als mittelalterlich wehrhaften, aus dem Fels gewachsenen Monumentalbau erscheinen lässt. Von seiner Grundrissdisposition und der Verteilung der Baumassen orientiert sich der Bau jedoch deutlich am Hambacher Vorgänger, der im gotischen Stil errichtet wurde.

Unterhalb der Kirche befindet sich, eingebunden in eine Stützmauer, eine Denkmalanlage für die Gefallenen der beiden Weltkriege sowie des Krieges 1870/71. Die Anlage besteht überwiegend aus Schrifttafeln mit den Namen der Gefallenen, aber auch aus einem Ehrenmal, ein schwarzer Marmorblock mit Sockel, Platte und aufgesetztem Marmorkreuz. Im Block Blüten,Girlanden und Eichenlaub sowie Inschriften: "1870-71. Den kommenden Geschlechtern zur Nacheiferung. In Treue fest!". Vor dem Denkmal Treppenanlage, hier seitlich Inschrifttafel: "Deutsche Kriegsgefangene rufen das Gewissen der Welt. Herr bringe wieder unsere Gefangene." Als Denkmalanlage mit vielschichtigem Sinngehalt von geschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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