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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Kirschhausen
  • Siegfriedstraße 339
  • Siegfriedstraße 337
Obere oder Mitsch-Mühle
Flur: 3
Flurstück: 24/12, 24/4

Ehemalige Mühle an der Einmündung der Sonderbacher Straße in die Siegfriedstraße. Voluminöses, zweigeschossiges Gebäude mit Krüppelwalmdach, das Erdgeschoss massiv erneuert, Obergeschoss in konstruktivem Fachwerk, vermutlich spätes 18. Jh.; profilierte Geschossschwelle. Zur Straße kleiner Flügelbau, der mit seinem Satteldach in das Walmdach einschneidet. Die Einfahrt von Sandsteinpfosten mit profilierten Abschlussplatten gerahmt, davor Granitbrücke über dem Kirschhäuser Bach. Der Mühlenstandort wird bereits 1480 in den historischen Quellen erwähnt, das ursprüngliche Mühlengebäude wurde jedoch im Dreißigjährigen Krieg zerstört. Die "Mitsche-Mühl" war bis 1958 in Funktion. Sie war die bedeutendste Mühle des Dorfes.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, technischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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