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Geschlossene Hofanlage. Das Wohnhaus in leicht erhöhter Lage traufständig zur Straße, zweigeschossig mit Satteldach. Unter dem Putz konstruktives Fachwerk aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. zu erwarten. Inschrift über der Haustür: "Dieses Haus hat erbauet Johann Unger und dessen Ehefrau Christina im Jahr 1833". Die winkelförmig angelegten Wirtschaftsgebäude in Fachwerk, stark erneuert, die Hoffläche gepflastert. Als Hofanlage von wirtschaftsgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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