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Bergstraße, Landkreis
Heppenheim
Kirschhausen
  • Guldenklinger Hof 4
  • Oberm Hof
Wegekapelle
Flur: 10
Flurstück: 14/24, 14/3, 14/4

Außerhalb des Ortes, am Zufahrtsweg zum Guldenklinger Hof gelegene Kapelle, gestiftet im Jahre 1906 von Johannes und Eva Guthier, den Eigentümern des Guldenklinger Hofes. Schlichter Granitbau mit Satteldach, zur Straße rundbogig schließende Öffnung, die den Blick auf einen Altar mit Kreuzigungsgruppe freigibt. Dahinter zwei rundbogige Fensteröffnungen mit Farbverglasungen. Die Kapelle, die von vier Akazien umstanden wird, soll wegen des angeblich bedeutend älteren Kreuzes errichtet worden sein. Als Zeichen christlicher Gesinnung auch von religionsgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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