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Dominierendes Wohnhaus an der Einmündung der Amtsgasse in die Kleine Bach. Zweigeschossig, der mächtige, abgewalmte Mansarddachgiebel zur Kleinen Bach ausgerichtet. Erdgeschoss massiv erneuert, sonst konstruktives Fachwerk mit gebogenen Streben. Das städtebaulich wirksame Gebäude dürfte um 1750 entstanden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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