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Städtebaulich wirksamer Fachwerkbau am rechtwinkligen Knick der Bogengasse. Über egalisierendem Steinsockel zweigeschossig errichtet, im aufgeschobenen Satteldach Schleppgaupen. Das leicht überkragende Obergeschoss mit Mann-Figuren und Feuerböcken in den Brüstungsgefachen. Alte Eingangstür. Das Wohnhaus dürfte in der ersten Hälfte des 18. Jhs. errichtet worden sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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