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Von den Brüdern Heinrich und Georg Metzendorf 1902/03 für ihren Vater Heinrich Metzendorf II auf dem Lagerplatz des elterlichen Steinmetzbetriebes errichtetes Wohnhaus. Der giebelständige Putzbau ist eingeschossig über Sandsteinsockel und mit einem steilen Satteldach mit Schleppgaupen versehen. Der gestuft auskragende Giebel ist verschindelt und mit einer hölzernen Blumengalerie geschmückt. Die Fenster sind von breiten Sandsteingewänden mit Volutenornamentik gerahmt, die Fensterbänke weisen einen Zahnschnittfries auf. Der Eingang liegt seitlich in einer kleinen Loggia, hier kleines, stehendes Ovalfenster. Nach Norden schließt ein später hinzugefügter Flachdachbau mit angepassten Fenstergewänden an. Entlang der Straße verlief ursprünglich ein Lattenzaun zwischen Sandsteinpfosten, die rundbogige Gartentür lag in einem imposanten Türhäuschen.In seiner individuellen künstlerischen Ausformung ist das Wohnhaus ein interessantes Zeugnis für die frühe Schaffensphase der Brüder Metzendorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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