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Schlichter, zweigeschossiger Sandsteinbau mit Satteldach, der Giebel mit Biberschwanzbehang, der Ortgang mit Zahnschnitt und Quaderornamentik. Streng zweiachsig gegliedert, Fenster mit schmucklosen Gewänden. Der wahrscheinlich in den zwanziger Jahren entstandene kubische Bau ist dem Haus Nr. 16 verwandt, in der Gestaltung jedoch wesentlich schlichter.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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