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Imposanter, straßenbildprägender Villenbau an der Gabelung der Ernst-Ludwig-Straße, eine der acht Villen (Nr. VII), die der Weinhändler W. A. Höhn von Heinrich und Georg Metzendorf 1904/05 schlüsselfertig erstellen ließ. Zweigeschossiger Sandsteinbau mit vertikaler Verbretterung im Giebel und unterhalb der Traufe. Aufgeschobenes Satteldach. Dominierendes Element der dreiseitige, über schmalen Holzkonsolen vortretende Erker mit horizontaler Holzverschalung und konsolgestützter Dachhaube, die Fenster mit roten Sandsteingewänden und originaler Sprossengliederung. Auf der Sandsteinstützmauer entlang der Straße Staketenzaun zwischen Pfosten. Der Bau ist aus baugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen von eminenter Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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