Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Zweigeschossiger Eckbau über hohem Sockel, vollständig in gelbem Schlossbergsandstein ausgeführt, im hohen Walmdach längsseitig zentrale Satteldachzwerchhäuser und Satteldachgaupen. Charakteristisch für den fünfachsigen Bau die in rundbogigen Blendfeldern eingestellten, ebenfalls rundbogigen Paarfenster der Fassade. Der rundbogig geschlossene, über eine zweiläufige Freitreppe erreichbare Haupteingang mit rahmendem Rundstab. Das von dem Heppenheimer Stadtbaumeister Joseph Winter (ein ehemaliger Mitarbeiter Heinrich Metzendorfs) 1928 errichtete Kinderheim zeugt stilistisch von einer historisierenden, am Mittelalter orientierten Gesinnung seines Architekten, die sich auch im verwendeten Material ausdrückt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |