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Kubischer, für den Notar Dr. Metz 1910 nach Plänen Heinrich Metzendorfs errichteter Villenbau. Zweigeschossig in gelbem Sandsteinmaterial ausgeführt mit einem aufgeschobenen, weit überkragenden Zeltdach, das große Fledermausgaupen aufweist. Straßenseitig dreiseiter Vorbau, zurückhaltende Wandgliederung durch eine Solbankgesims mit Zahnschnitt im Obergeschoss. Die Fenster mit roten Sandsteingewänden und Holzläden. An der Nordseite Treppenanlage und originale Tür. Im Hof kleinteiliges Pflaster. Die in ihren architektonischen Formen zurückhaltend gestaltete Villa zählt durch ihre harmonische Proportionierung zu den schönsten des Heppenheimer Villengebietes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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