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Giebelständiges, die Reihe der vom Jugendstil geprägten Bauten eröffnendes Wohnhaus, wohl errichtet nach Plänen Heinrich Metzendorfs um 1905. Gelber Sandsteinbau, eingeschossig mit steilem Mansardwalmdach, zur Straße dreiseitiger Vorbau. Die nordöstliche Hauskante fünfseitig vorspringend mit Pultverdachung, westlich zweiläufige Treppenanlage. Fenster mit roten Sandsteingewänden. Im Dach Schleppgaupen, nach Westen großes Zwerchhaus mit Pultdach. Entlang der Straße Sandsteinmäuerchen mit Pfosten, dazwischen Geländer.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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