Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Kleiner, früher Fachwerkwohnbau mit interessanten Details, im Erdgeschoß durch Laden zerstört. Sehr hohes Obergeschoß mit weit ausladenden Streben und Fußgegenstreben. Im Giebel umlaufender Klötzchenfries, auf der Ecke großer Kandelaber mit Jahreszahl 1614. Langgestreckte Proportionen wegen der Tiefe der Parzelle. Der äußerlich zurückhaltende Bau ist typologisch wichtig als Vertreter eines neuen Kleinhauses kurz vor dem Dreißigjährigen Krieg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |