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Giebelständiges Fachwerkhaus einer Hofreite mit zurückliegender Scheune und kleinem Nebengebäude. Das um 1700 erbaute, dreizonige Wohnhaus zeigt wohlerhaltenes, handwerklich solides Gefüge. Die regelmäßige Anordnung der Hölzer mit genasten S-Streben als Brüstungszier, Mannfiguren als Eckverstrebung und profilierter Obergeschoss-Schwelle ergibt ein reizvolles Bild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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