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Barockes Fachwerkwohnhaus, traufständig, mit einfachem, konstruktiven Fachwerk, verschalter Balkenlage, an der Ecke zur Verbindungsstraße gelegen. Sehr gut bearbeiteter Bruchsteinsockel mit Kellereingängen und Kellerlichtern. Im Rähm Inschrift "DIESES HAUS HATE ERBAUET LENHART H UND A D H, SEIN EHEWEIB. IM JAHRE DES HERRN 1777". Davor Loggia auf Stützen, frühes 20. Jh., die sich sehr gut in das pittoreske Straßenbild einfügt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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