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Großvolumiger, palaisartiger Wohnbau in Fachwerk zu 6 Achsen mit innenliegender zentraler Treppe. Hohes, das Straßenbild prägendes Mansarddach mit zwei Reihen Gauben. Der gänzlich verkleidete Barockbau stammt aus dem 18. Jh. und bildet als Bautyp eine Ausnahme in der sonst mit Ackerbürgerhäusern bebauten Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |