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Kleiner, urwüchsiger Steg, gebildet durch eine, etwa 4 m lange und 50 cm breite Steinplatte, die an beiden Seiten auf Konsolen aufgelegt ist. Sehr seltenes Stück, gut erhalten; wahrscheinlich 17. oder 18.Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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