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Große klassizistische Hofreite mit Bruchsteinmauerung und altem Portal. Das Wohnhaus um 1810 entstanden, verputzt, von wichtiger städtebaulicher Bedeutung im Eingangsbereich zum Schloß. Die Scheune in gutem konstruktiven Fachwerk um 1810, wie das Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Die Scheune beherrscht die Ansicht der Straße Am Schloßberg.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |