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Querliegendes Torhaus, im Unterbau massiv mit rundbogiger Pforte, im Scheitel bezeichnet 1622. Der Fachwerkaufbau im 18. Jh. erneuert und im 19. Jh. nach Osten verlängert. Wichtiger Abschluß für den Schloßplatz, der zugleich den Zugang zum Schloßbezirk markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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