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Den Markt beherrschendes, platzbildendes Haus. Barockes Fachwerk in altertümlichen Formen, die Proportionen des Hauses stark in sich überhöht. Am Kellereingang Inschrift "1792 FLAML". Relativ einfache Konstruktion mit gedrehten Tauen an den Ecken. Zwischen den Häusern Schloßstraße 3 und 5 alte Wasserablaufrille in Sandstein, fast über die ganze Parzellenlänge.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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