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Kleinerer barocker Bau in kruden Architekturformen; interessanter alter Eingang im Erdgeschoß mit doppeltem Tauornament, Stichbogen, Knaggen in den Ecken, darüber Vergitterung. Typisches Ortenberger Ackerbürgerhaus, 1. Hälfte 18. Jh. Der Bau bildet den Abschluß des Prospektes am alten Marktplatz, deshalb Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen sowie wegen der handwerklichen und baukünstlerischen Details aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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