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Kleiner intimer Fachwerkbau des Spätklassizismus mit völlig ursprünglicher Ausstattung, alten Fenstern, sehr schönem Empireportal mit Oberlicht, zwei Tauben mit Tuchgehängen und Buchstaben A G, guten, spätbarocken Türgriffen. Das Haus ist unmittelbar an die Stadtmauer angebaut und bildet eine malerische Einheit mit dem Rest der Stadtmauer. Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung und aufgrund der baukünstlerischen Qualität der kunsthandwerklichen Details.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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