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Kleiner Handwerkerhof, die Rückseite der Scheune direkt an die Stadtmauer gebaut. Das Wohnhaus traufseitig zur Untergasse. Zweigeschossig, gutes, starkes Barockfachwerk. Zunftzeichen Küfer und Zimmermann (Bauherr) am Eckpfosten, Schiffskehlenornament, umlaufendes starkes Karnies, Inschrift mit Datum 1704. Am Eckständer Reliefschnitzerei mit Zirkel, Beil u. Messer. Weitere Inschrift im Giebel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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