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Breitgelagertes Fachwerkwohnhaus mit weit überstehendem Obergeschoß mit scharfem Karnies, Wildem Mann mit geschweiften Kopfbändern, Andreaskreuz und seltsamer fischgrätartiger Figuration. Auf dem Eckständer Inschrift "WB ZIMMERMANN VON VINDIP. HP 1604". Der ehemals traufständige Kernbau von 1604 später mehrfach verändert, zuletzt im 19. Jh. Das Haus hat eine wichtige Funktion im Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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