o. Angabe
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Wetteraukreis
Ortenberg
  • Der Schloßberg
  • Am Mühltor
  • Am Mühltor 1
  • Am Mühltor 2
  • Burgstraße
  • Burgstraße 4
  • Burgstraße 6
  • Burgstraße 10
  • Kasinostraße
  • Kasinostraße 13
  • Lauterbacher Straße 1
  • Philipp-Glenz-Straße 6
  • Schloßplatz 13
  • Schloßplatz 15
  • Turmstraße
  • Turmstraße 7
  • Untergasse 2
  • Untergasse 20
Befestigung
Flur: 1
Flurstück: 265,264,184,178,204,192/4,207,205/4,206/1,213/2,211,57,56/1,173/1,169,258,260,54,55,40,167,183

1266 wird Ortenberg als Stadt bezeichnet, das Siegel aus dem gleichen Jahr hat als Zeichen eine Pforte mit Mauern und Zinnen, Hauptturm und zwei Seitentürmen. Der festungsbaugeschichtlich bedeutende Turm der Oberpforte ist aus stilistischen Gründen in die 2. Hälfte des 13. Jhs. zu setzen.

Man kann davon ausgehen, daß Ortenberg zu dieser Zeit völlig befestigt und mit einem Doppelgraben umgeben war. Es existieren heute noch neben der Oberpforte der runde Gefängnisturm innerhalb des Zuges der in Teilen gut erhaltenen südlichen Stadtmauer. An der Nordostecke ist ein viereckiger Turm erhalten. Über weite Bereiche ist die Stadtmauer sichtbar, z. T. auch eingebaut erhalten. Neben der Oberpforte gab es noch die Niederpforte bzw. das Mühltor im Westen und die Niederpforte im Süden. Es handelt sich hier um eine der frühesten, gut erhaltenen Stadtbefestigungen in Hessen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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