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Quergelagerter, klassizistischer Fachwerkbau neben der Kirche in wichtiger, ortsbildprägender Lage, korrespondierend mit der Kirche. Hoher Bruchsteinsockel, einläufige Freitreppe, flaches konstruktives Fachwerk mit fein profilierter Schwelle, um 1810. Bemerkenswert der ursprüngliche, profilierte Eingangsbereich mit schöner Tür im Zopfstil mit Festons und Stoffgehängen. Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und ortsbildprägenden Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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