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Doppelhaus, ursprünglich sicher Einhaus. Im Erdgeschoß massiv erneuert, jedoch in den Ständern des Obergeschosses und im Giebel mit bedeutenden Fachwerkzierraten. Flaches, umlaufendes Karnies, sehr breite Streben mit Kopfbändern, bandlwerkartige Flachschnitzerei und Eckstäbe, im Giebel Zahnschnittfries. Entstanden um 1700.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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