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Wohl älteste Brücke über den Bleichen mit elegantem, schmalen Mittelpfeiler, abgerundeten Ecken; malerische Anlage im Ortsbild. Die Brücke bestehnd aus zwei monolithischen Sandsteinplatten mit Nut an den Enden, darauf aufgelegt. Das Geländer 19. Jh., die Brücke wahrscheinlich doch noch 18. Jh. Ähnlich den Brücken in Ortenberg und Büdingen, Schloßpark. Kulturdenkmal wegen ihrer technischen und städtebaulichen Bedeutung als altes Verkehrsbauwerk.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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