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Der Verlauf des Bleichenbachs markiert die Nord-Süd-Achse, an der sich das Dorf entwickelt hat. Der Schwerpunkt des Ortsbildes liegt im Bereich der alten Brücke des 17. Jhs. Zu beiden Seiten des Bleichenbaches erstrecken sich homogene Häuserabfolgen. Es handelt sich dabei um gute Fachwerksubstanz des 17. bis frühen 19. Jhs. in Form von Hakenhofreiten mit giebelständigem Wohnhaus. Bestimmend für das Orts- und Straßenbild sind diese stattlichen Wohnhäuser, die in ihrer Aneinanderreihung im Zusammenhang mit dem Bleichenbach, der seit altersher mit Bruchsteinen gefaßt ist, die Qualitäten des selten gut erhaltenen barocken Dorfbildes ausmachen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |